Über eine behandelbare Crux einer Techniksparte
About a treatable crux of a technology division
Kurzfassung
Die Technik ist dem Kunden fremd geworden, viele Kunden sind zunehmend unzufrieden. Wirklich Wissende werden auf ein Podest gestellt. Wer einen kennt, genießt Ansehen und Anerkennung gleichermaßen, sollte er seine Identität verraten.
Unser tägliches Sein und Handeln begründet sich in Annahmen und Erwartungen. „Ich nehme an, wenn ich zum Fachmann gehe, erhalte ich die technisch richtigen Antworten auf meine Fragen, außerdem darf ich erwarten, dass die Beratung auf einem aktuellen Stand der Technik geführt wird“.
Dies wird wohl auf die überwiegende Zahl der Professionisten auch zutreffen, in speziellen Branchen gibt es jedoch Bereiche, die – aufgrund fehlender, gesetzlicher Zugehörigkeit und nicht vorhandener Ausbildung – von Personen in Unternehmen mit betreut werden (dürfen). Hier herrscht dringender Handlungsbedarf!
Abstract
The technique has become foreign to the customer, many customers have become increasingly frustrated. Knowing really be put on a pedestal. Who knows one enjoys prestige and recognition equally, he should reveal his identity.
Our daily existence and action is founded on assumptions and expectations. „I suppose if I go to the specialist, I get the technically correct answers to my questions, I would also expect that the consultation is conducted on a state of the art“.
This is probably true for the vast majority of professionals and, in specific sectors there are areas – be co-supervised by people in companies (may) – due to lack of, legal affiliation and not existing training. Here is an urgent need for action!
1. Einleitung
Um dem bestehenden Unvermögen von Wissen und Anwendung in der Medientechnik *) (siehe Abb. 1) entgegenzuwirken, wird in einem mehrstufigen Verfahren zum Zwecke des Erreichens von Kundenzufriedenheit mit zwei getrennten Vorgangsweisen eine Verbesserung der Situation für alle Beteiligten aus der Branche in Österreich angestrebt.
Als prominente Partner für dieses Vorhaben fungieren hier einerseits die Vertreter der Wirtschaftskammer im Bereich der Kommunikationstechniker – gewerberechtlich und technisch – und andererseits die e-Marke als Qualitätssicherer im Auftrag der Bundesinnung.
*) Medientechnik = Fixinstallation von A/V Quell-, Distributions- und Zielgeräten, angeschlossen an eine Steuerung, welche wiederum mit daran angebundenen Geräten bedient werden können. Anwendungsfälle in der Praxis sind Schulungs-, Konferenz- und Mehrzweckraumtechnik, Multiroom- oder Videokonferenzanlagen bzw. die Systemintegration von haustechnischen Anlagen in klassischen Veranstaltungsräumen. Da es immer wieder zu Verwechslungen mit anderen Branchen kommt, wird momentan ein anderslautender, dieser Branche entsprechender, allumspannender Begriff gesucht.
Abb. 1: Begriffsdarstellung Medientechnik
2. Darstellung der derzeitigen Situation
2.1 Gegenwärtige Praxis im Verkauf und der Installation
Aufgrund der Vielfalt, des sich ständig erweiternden Angebotes, der schnelllebigen Technik, mangels Detailwissen und einer oftmals aus der Situation heraus resultierten Überschätzung mancher Verkäufer und Monteure gleichermaßen, werden Installationen getätigt, die weder technischen noch sicherheitstechnischen Anforderungen genügen, von der Notwendigkeit und der Konstellation der Geräte zueinander überhaupt, sowie der für den Kunden ach so wichtigen Bedienbarkeit im Speziellen, abgesehen.
2.2 Gegenwärtige Praxis in den Planungsbüros
Oftmals getrieben vom Auftraggeber, werden immer häufiger Planer von Elektro- oder/und Haustechnischen Anlagen gezwungen, auch die Medientechnik im Zuge der Gesamtplanung „mitzumachen“. In sehr vielen Fällen sind diese routinierten E-Planer – mangels Wissen und Erfahrung – weder in der Lage, noch willens, diese Form der Technik an- oder zu verwenden. Das Ergebnis ist die Flucht in die Abgabe der Tätigkeiten (wieder oftmals nur an scheinbar wissende Personen oder Personengruppen von Unternehmen) an Andere, zumeist gebunden an das Versprechen, dafür – wenn es denn überhaupt erst dazu kommt – den Auftrag für die Errichtung dieses medientechnischen Gewerkes zu erhalten.
2.3 Ursachen für dieses Dilemma
Da es in diesem Bereich keine Ursachenforschung gibt, muss auf eine empirische Ursachenermittlung sowie auf die langjährige Erfahrung von in dieser Branche als vertrauenswürdig anzusehende Personen zurückgegriffen werden. Im Gespräch mit solchen Personen ergeben sich dabei vielschichtige Gründe für die Ursachen und die möglichen Ursachen, gleichermaßen jedenfalls sind die Themen im Gewerberecht und im technischen Bereich angesiedelt, dies wiederum ist eine gewachsene Problematik aus der Vergangenheit.
3. Zur Vorgeschichte
In den 1920er Jahren fand während der weiterführenden Elektrifizierung auch die Türklingel Einzug in die Häuser, in den 1950er Jahren folgte dann die Gegensprechanlage. Waren es zuvor noch Funkübertragungen, veränderten danach Videoanlagen die Welt, machten Spezialisten für diesen Bereich notwendig, die nun auch einige Berufsgruppen zu fordern begann. Mit dem Einzug des Computers in audiovisuelle Möglichkeiten in den 1990er Jahren war dann endgültig jenes Zeitalter eingeläutet worden, das man „Multimedia“ taufte, der weitere Verlauf ist hinlänglich bekannt, mittlerweile sind mehr Geräte und Steuerungen am Markt als der Markt benötigt. Das eigentliche Problem dabei aber ist, dass durch den rasant wachsenden Markt es schier unmöglich war, die zum Verständnis notwendige Person – abgesehen von der benötigten Menge – parallel zum Wachstum hervorzubringen. Wahrscheinlich wurde auch aus dem Grund dieses Unverständnisses heraus keine eigene Fachgruppe der Medientechniker gebildet, sondern nach dem Lernberuf der „Radio- und Fernsehmechaniker“ nur der Kommunikationstechniker geboren, der wiederum ebenfalls lediglich ein Teil der Elektrotechnik innerhalb der Innung und keine eigene Sparte (vielleicht weil als allgegenwärtige, gemeinsame Komponente der elektrische Strom für diese Vorgangsweise gewählt wurde) ist.
4. Alles in Ordnung
Bedingt durch unter anderem diese Tatsache ist es sowohl der Sparte Handwerk und Gewerbe – mit jeweils entsprechendem Gewerbeschein – rechtlich und technisch erlaubt, medientechnische Anlagen zu verkaufen und zu installieren sowie dem technischen Büro für Elektrotechnik entsprechende Anlagen zu planen und in weiterer Folge auszuschreiben.
Rechtlich in Ordnung.
Technisch fragwürdig.
Vernünftig und sinnvoll?
Es sind für die Ausübung von der Planung über den Verkauf bis hin zur Inbetriebnahme keine nachweisbaren Vorkenntnisse hinsichtlich Vorgangsweisen, Materialverwendung, anwendungsspezifische Verwendungszwecke oder Auswirkungen von Bedienung oder Funktionalitäten notwendig, keinerlei Weiterbildung, kein Update. Jeder darf tun, was er für gut und richtig befindet. Aufgrund der ständigen Veränderung und der Vielzahl von Produkten mit unterschiedlichen Features und mit unter auch der Vorgangsweise der technischen Realisierung ist es kaum möglich eine standardisierte Leistungsbeschreibung anzufertigen. Dies lässt Raum für den Individualismus in der Vergleichbarkeit, die Sache selbst wird dadurch auch manchmal nebensächlich. Dies ermöglicht die Richtungslenkung der Leistungsverteilung.
5. Die Lösung
Zunächst gibt es keine Lösung, wenn nicht die Tatsachen akzeptiert werden können.
Ist nach einigen Überlegungen die eigene Akzeptanz vorhanden, so kann man an der Mitarbeit der Problembeseitigung beginnen.
Aufklärung – Angebot – Mitarbeit zur Problemlösung sind die Stichworte, die herangezogen werden, kein versuchtes Aussondern, Anschwärzen, Schlecht machen oder ähnliche Begriffe sind das Ziel der Vorgangsweise. Nur jene, die nicht mitarbeiten wollen, die sich keine Lösungskompetenz erarbeiten wollen, sind höchstwahrscheinlich jene, die sich zukünftig keine Vorteile verschaffen werden können.
5.1 Das Ziel
Wie bereits angesprochen, ist das erklärte Ziel – die qualitative Verbesserung der Leistungen auf verschiedensten Ebenen für den Kunden – die oberste Direktive dieser Aktion.
Beispiele dafür sind
- Kundenanforderung / -bedürfnisse / -wünsche
- Technische Umsetzung/Umsetzbarkeit / Projektmanagement
- Realisierung unter sicherheitstechnischen Aspekten
- Programmierung und intuitive Bedienung
- Mehrwerte aus der kombinierten Verwendung der Technologien
Nicht alles, was errichtbar ist, sollte und darf errichtet werden, nicht alles, was steuerbar ist, sollte und darf gesteuert werden, somit hat das Ziel im Sinne des Verantwortlichen erwerbbare Rechte und Pflichten, mit denen durchaus sorgfältig umgegangen werden muss.
Ein weiterer, wichtiger Bestandteil des Zieles wird auch die kontinuierliche Weiterbildung sein. Daraus ist ersichtlich, dass die gesteckten Ziele nicht kurz- oder mittelfristig, sondern vielmehr langfristig sind.
5.2 Die Vorgangsweise
Zunächst wird eine getrennte Vorgangsweise zwischen den Berufsgruppen
- Planer
- Verkäufer / Ausführende
- Programmierer
angewendet. Gemeinsame Events, z.B. zur Klärung der Standpunkte jeder einzelnen Berufsgruppe, damit ein besseres Verständnis aller zueinander aufgebaut werden kann, ist momentan nicht vorgesehen, da aber der gesamte Umfang einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) darstellt, wäre dies bei Bedarf möglich und jedenfalls erwünscht.
5.2.1 Verkäufer / Ausführende
Da die Berufsgruppe der Kommunikationstechniker im Bundesland Wien durch eine Eigeninitiative die erfolgreiche Ausbildung von Mitarbeitern entsprechender Betriebe sowohl in technischer als auch in sicherheitsrelevanter Hinsicht, seit einigen Jahren bereits vornimmt, wird angestrebt, dies auf die anderen Bundesländer auszubreiten. Während der Vorträge verschiedener, ausschließlich aus der Praxis kommender Instruktoren, werden dabei die Grundlagen der Medientechnik vermittelt – eine Erweiterung mit noch unbehandelten Themen ist vorgesehen.
Am Ende dieses Kurses erwirbt das teilnehmende Unternehmen nach einer Prüfung durch die Mitarbeiter einerseits die Möglichkeit einen allenfalls noch nicht erworbenen Gewerbeschein, eingeschränkt auf die Errichtung von medientechnischen Kommunikationsanlagen (kein Antennenbau, keine Netzwerktechnik, keine Telefon- und Gegensprechanlagen sowie keine Modifikation / Wiederinstandsetzung von Geräten ) zu beantragen, um somit in der Zukunft im gewerberechtlichen Einklang mit dem Verkauf und der Installation von medientechnischen Gegenständen zu stehen und mit diesen Materialien und den damit verbunden Tätigkeiten arbeiten zu dürfen und andererseits die Voraussetzung zur Anmeldung für den Verleih der e-Marke. Doch dazu später mehr.
5.2.2 Programmierer
Es ist vielmehr die Qualität der Programmierung als der Programmierer selbst, die Qualitätsstandards benötigt. Durchaus ist denkbar, dass mancherlei Anwendungszwecke mit einfachsten Programmierungen und dem damit verbundenen Aufwand genügen. Tatsächlich gibt es aber viel mehr Anwendungszwecke, bei denen das verwendete Material nur deshalb die Berechtigung aufweist, da eben die verwendbaren Funktionen in der Programmierung zur Erhöhung des Komforts des Bedieners dienen würden. In beiden Fällen stehen zeitliche Aufwendungen und damit verbundene Kosten dahinter. Wo aber ist dies definiert? Wo sind die Programmierstandards festgehalten, die die Leistungen der Tätigkeit definieren? Eine Liste zum Ankreuzen für den Benutzer (Wunsch), den Planer (Vorgaben) den Prüfer (Übergabe)? Ist eine standardisierte Vorgangsweise von immer wiederkehrenden Vorgängen möglich?
Das und noch viel mehr soll gemeinsam mit den Programmierern erörtert werden, um letztlich auch eine hohe Akzeptanz der Vereinbarungen, sowie eine transparente Vergleichbarkeit der Leistungen zu schaffen.
5.2.3 Planer
Der Zugang zum Thema Medientechnik eines Planers wird wohl in der Sache durchaus ähnlich, im Detail aber völlig konträr zum Verkäufer oder Ausführenden sein. Daher muss der Vorgang der Informationsübermittlung zur bestimmungsgemäßen Verwendung und der daraus resultierenden Planung ein grundlegend anderer, jedenfalls ein spezieller sein. Nach reiflichen Überlegungen wurde daher der Weg der Informationsübermittlung durch die großen Hersteller der Branche gewählt, es herrscht somit zunächst Chancengleichheit für alle teilnehmenden Unternehmen! Wichtig dabei ist, dass es sich nicht um Werbeveranstaltungen handelt, vielmehr sollen die Zusammenhänge anhand von Beispielen durch die Errungenschaften der Hersteller vermittelt werden.
6. Warum nicht die bestehende InfoCom?
In Ländern wie etwa England, Frankreich oder Italien herrschen – speziell gewerberechtlich – völlig konträre Bedingungen zum österreichischen Markt. Bekanntlich sind hierzulande entsprechend erworbene und nachzuweisende Kenntnisse in den jeweiligen Branchen vorzulegen, um in den Besitz einer für die Ausübung notwendigen Gewerbeberechtigung zu gelangen. Andernorts ist dies nicht notwendig, jeder kann seiner geglaubten Berufung, auch ohne staatlich anerkannte, erworbene Kenntnisse, nachgehen. Daher ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass es Unternehmen gibt, welche nach einfachen Produktschulungen entsprechende Zertifikate ausstellen, wollen die Kunden doch auch nur von jemandem bedient werden, der sein Handwerk versteht. Tatsächlich können aber Produktschulungen keinesfalls mit einer mehrjährigen Ausbildung mit zusätzlicher Praxis verglichen werden.
Da die Qualität der Ausbildungs-, Praxis- und Erfahrungsunterschiede nicht mit den Vorgängen bei Schulungen vergleichbar sind, ist die Institution InfoCom in Österreich für den zu setzenden Standard in der Medientechnik in Österreich abzulehnen, obgleich selbstverständlich jede Art von Weiterbildung selbst nur begrüßt werden kann.
Der einzig vernünftige Weg ist deshalb, die bereits beschriebenen, betrieblichen Aus- und Weiterbildungen in der Medientechnik bei den Verkäufern und Ausführenden, sowie bei den Programmierern über die Kommunikationstechniker der Innung und bei den Planern über einen unabhängigen Dachverband durchzuführen, welcher in erster Linie vor allem die Hersteller von medientechnischen Geräten und in zweiter Linie von langjährigen, erfahrenen Spezialisten der Branche stammen.
7. Der Vorteil zum bestehenden System
Abgesehen davon, dass von jeher „Wissen = Macht“ bedeutet, daher man sich durch die Verwendung von angeeignetem Wissen automatisch sowohl einen wirtschaftlich als auch einen technischen Vorteil verschafft, gilt es natürlich, dies auch nach außen präsentieren zu können, um mit einem Branchenpartner vor dem Kunden in Verbindung mit einem Qualitätszertifikat aufzutreten.
Dieses Qualitätszertifikat soll dem Kunden signalisieren, dass sich der Inhaber jedenfalls in der Medientechnik die notwendigen Kenntnisse erworben hat, um den hohen Anforderungen, die er an den Professionisten stellt, zu genügen. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass der Zertifizierte in der Lage ist, die Vorgänge zu verstehen, um überhaupt erst dem Kunden jene Fragen stellen zu können, die für den weiteren Weg der Projektentwicklung notwendig sind.
8. Die e-Marke
Ursprünglich als Qualitätszeichen für die Elektrotechnik gegründet, wurde es aufgrund der großen Akzeptanz namhafter Partner aus der Wirtschaft mit den Fachbereichen
- Sicherheitstechnik
- Home Entertainment
- Erneuerbare Energien
- Lichttechnik
- Kommunikationstechnik
erweitert. Dies wiederum war nur durch die ebenfalls große Zustimmung der Kunden möglich, der Kunde sucht mittlerweile aktiv Unternehmen, die das e-Marken – Qualitätszertifikat aufweisen. Die eigens dafür gegründete e-Akademie fördert die Mitglieder mit Weiterbildung und Beratung und unterstützt dadurch die Zuverlässigkeitsgarantie vor dem Kunden. Einst nur von österreichischen Unternehmen gesucht, sind es mittlerweile auch viele Privatpersonen, die von der Sicherstellung der Qualitätskriterien durch die e-Marke profitieren wollen, besteht doch auch die Möglichkeit, ein Garantiezertifikat über die in Auftrag gegebenen Leistungen eines e-Marken-Mitgliedes, abgesichert durch die e-Marke selbst, zu erhalten.
Erklärtes Ziel ist es deshalb, in einem ersten Schritt nach erfolgter Schulungsteilnahme und der abgelegten Prüfung die ausführenden Unternehmen den Beitritt zur e-Marke im Bereich der Medientechnik in der Gruppe der Kommunikationstechnik zu ermöglichen.
Zu Beginn zeitlich versetzt, erhalten nach den entsprechenden Schulungen im Dachverband die Technischen Büros für Elektrotechnik den Zugang zur e-Marke im Bereich der Medientechnik.
Kunden aus dem Gewerbe / der Industrie, sowie auch Privatkunden werden in einem dritten Schritt über diese neue Konstellation informiert, sie werden durch dieses aktive Qualitätsmanagement dazu angehalten, Mitglieder der e-Marke bei der Auftragsvergabe zu bevorzugen.
In einem vierten Schritt werden die Kunden aus dem Gewerbe / der Industrie angehalten, lediglich Technische Büros zu engagieren, die bereits Mitglied der e-Marke sind. Diese wiederum schreiben ausschließlich unter der Grundvoraussetzung, dass die teilnehmenden Unternehmen ebenfalls das e-Marke – Qualitätszertifikat besitzen, Medientechnik aus.
Damit schließt sich der Kreis, wie in Abb. 2 ersichtlich. Aufgrund der dargelegten Vorgangsweisen ist niemand ausgeschlossen, jeder hat die Möglichkeit die Zuverlässigkeitsgarantie zu erwerben und ein Teil des Prozesses zu werden.
Abb. 2: Medientechnische Kommunikationsverbindungen der Professionisten
8.1 Rezertifizierung
Die einmal erworbene Zugehörigkeit zur e-Marke und dem damit erworbenen Recht zum offiziellen Tragen des Qualitätszeichens erlischt automatisch nach 3 Jahren. Um eine Verlängerung beantragen zu können, muss innerhalb der 3 Jahre ein 2-stufiges Weiterbildungsprogramm absolviert werden. Ähnlich aufgebaut wie die Veranstaltungen zum Erhalt des Zertifikates, werden auch die Rezertifizierungsseminare aufgebaut, bei den Verkäufern / Ausführenden gilt es allerdings keine weitere Prüfung mehr abzulegen. Mit dem Besuch der Seminare werden Punkte gesammelt, welche letztlich zur Verlängerung der e-Marken – Mitgliedschaft benötigt werden. Beim Erreichen der notwendigen Punktezahl wird die Verlängerung um weitere 3 Jahre automatisch durchgeführt.
Wird die Verlängerung nicht durchgeführt, so verliert man die Verwendung des Qualitätszertifikates und die damit verbundenen Rechte (siehe Abb. 3).
Werden während einer Periode nachweislich gravierende Qualitätsmängel eines Mitgliedes entdeckt, so wird ergründet, in wie weit der Umfang und das Verschulden dieser Mängel eine weiterführende Mitgliedschaft bei der e-Marke überhaupt noch ermöglichen. Ein Verlust der Mitgliedschaft durch die Bestätigung der Mängel über ein zu bestellendes Gremium ist selbstverständlich möglich.
Abb. 3: e-Marken Beitritt/Rezertifizierungsvorgang
Alle Mitglieder der e-Marke sind auf www.e-marke.at aufgelistet, durch Suchfunktionen sind Unternehmen in den verschiedenen Branchen sehr einfach zu finden.
9. Zusammenfassung
Das Arbeiten „unter Aufsicht“ bedingt gleichermaßen Rechte und Pflichten. Es bringt unter anderem den unantastbaren Vorteil, jedermann, der sich keinerlei zur Ausübung seiner Tätigkeit notwendigen gewerberechtlichen oder technischen Voraussetzungen beschafft hat, den zuständigen Behörden zu melden, um sich so seine Rechte zu sichern und zu schützen. Weiter muss klargestellt werden, dass sich jedes Unternehmen, das sich der zusätzlichen Zertifizierung gestellt hat, auch die Früchte des Einsatzes zu Recht ernten darf. Andererseits bedeutet die Zugehörigkeit zu einem konstituierten Qualitätsverbund wie der e-Marke auch, den dadurch – ebenfalls mit Recht – zu erwartenden Leistungs-, Fertigungs-, und Funktionslevel einer medientechnischen Anlage zu erfüllen, schließlich muss der Kunde den Unterschied eines Top-Level – Unternehmens der Branche zum Low-Level – Unternehmen merken und spüren. Dies verspricht der Organisationsaufbau rund um die e-Marke (siehe Abb. 4). Dennoch haben beide Unternehmensarten – sofern zu jeder Zeit die sicherheitstechnischen Voraussetzungen erfüllt werden – den Anspruch auf Existenz: Es ist weder immer und überall notwendig, noch gefragt, den Top-Level benötigen zu müssen!
Abb. 4: Organisationsaufbau rund um die e-Marke – pro Kunde
Wird aber ein zertifiziertes Unternehmen beauftragt, darf es keine Kompromisse in der Ausführung hinsichtlich Qualitätsmaßstäbe geben!
Um eine ganzheitliche Lösung dieser von der Basis an schwierigen Situation zu finden und dieser zukünftig mit Weitblick entgegentreten zu können, ist die Gründung einer entsprechenden Bildungseirichtung – zur Erreichung aller notwendigen Bildungsziele und der damit notwendigen Grundvoraussetzungen für den „Medientechniker“ – angedacht.
Von
Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. Thomas Plank MBA EUR ING
7. Juli 2019