„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB)
der Firma Aha! A/V-Systemintegration KG (V1.0 / 04/2017)

1. Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für die Lieferung von individuell nach Angaben des Auftraggebers aus dem deutschsprachigen Raum vereinbarte Ware oder/und die Ausführung der individuell nach den Angaben des Auftraggebers aus dem deutschsprachigen Raum vereinbarte Dienstleistung gemäß Angebot (schriftlich oder elektronisch) zwischen dem Auftraggeber und der Fa. Aha! A/V-Systemintegration KG, Gassl 1, A-4600 Wels, Email: office@aha- av.at (= Auftragnehmer). Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass diese AGB nicht nur für das erste Geschäft zwischen ihnen Geltung haben, sondern es wird die Anwendung dieser AGB auch für alle weiteren Geschäfte hiermit ausdrücklich vereinbart. Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber, dass er mit dem Inhalt dieser AGB einverstanden ist, diese AGB gelesen hat und die Möglichkeit gehabt hat, von dieser Kenntnis zu erlangen.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald eine schriftliche Bestellung (Angebot) an den Auftragnehmer übermittelt worden sowie eingelangt ist und diese vom Auftragnehmer (zB schriftlich etc.) angenommen worden ist bzw. diese nicht schriftlich binnen 7 Werktagen widerrufen worden ist. Gem. §§ 5a ff KSchG erhält der Verbraucher vom Auftragnehmer nach Erhalt der Bestellung eine (schriftliche) Bestätigung des Auftragseingangs.

3. Preise

Die Preise verstehen sich exklusive 20% Umsatzsteuer innerhalb Österreichs, sofern nicht gegenteiliges vereinbart wurde oder dies explizit auf dem Angebot anders angegeben oder die Umsatzsteuer – extra ausgeworfen – auf dem Angebot als solche gekennzeichnet ist. Die in meinen Prospekten und Werbeaussendungen sowie sonstigen Medien angeführten Informationen über die Leistungen des Auftragnehmers stellen keine Angebote des Auftragnehmers dar, womit sich der Auftraggeber nicht auf diese berufen kann.

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung muss innerhalb der Zahlfrist, wie im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung aus dem Punkt 2 angegeben, ausschließlich auf das Konto bei der Sparkasse Wels, Konto Nummer IBAN AT37 2032 0321 0040 6333, BIC ASPKAT2L erfolgen, unvereinbarte Skontoabzüge werden nicht akzeptiert und dem Auftraggeber ab dem ersten Tag mit 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr (abrufbar unter: www.oenb.at) liegende Verzugszinsen nachverrechnet. Es liegt dem Auftraggeber frei Vorauszahlungen zu leisten, aus diesen entstehen jedenfalls ohne die im Punkt 2 angeführten Bedingungen dem Auftragnehmer keine Nachteile, insbesondere ersetzt die Vorauszahlung nicht die schriftliche Auftragsannahme aus dem Punkt 2.

4.2. Jedenfalls ausgeschlossen ist eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, vom Auftragnehmer aber nicht anerkannter Mängel.

4.3. Für Verbrauchergeschäfte gilt abweichend von Pkt. 4.2: Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, außer der Auftragnehmer ist zahlungsunfähig, hat die Gegenforderung anerkannt, oder diese steht mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers in rechtlichem Zusammenhang.

5. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers, insbesondere wird hiermit vor der vollständigen Bezahlung ein Weiterverarbeitungs- und Weiterveräußerungsverbot vereinbart.

6. Lieferung

Die Lieferung erfolgt zum, wie in der schriftlichen Auftragsbestätigung nach Punkt 2 angegebenen Zeitpunkt, vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb meines Willens liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel, Streik usw. Auf jeden Fall sind Schadenersatzansprüche oder Aufhebung des Vertrags wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, wenn dem Auftragnehmer nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

7. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzügen ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche weitere Lieferungen für den Kunden sofort auszusetzen, sowie Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr (abrufbar unter: www.oenb.at), sowie Mahnspesen in Höhe von € 15,– und etwaige Kosten für ein beauftragtes Inkassobüro dem Kunden zu verrechnen.

8. Gewährleistung

8.1 Gewährleistungspflichtige Mängel werden vom Auftragnehmer nach eigenem Ermessen entweder durch Verbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung wird – ausgenommen Verbrauchergeschäfte – ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, sobald Reparaturen oder Änderungen ohne ausdrückliche Zustimmung seitens des Auftraggebers von Dritten vorgenommen wurden.

8.2 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer die aufgetretenen Mängel sofort schriftlich detailliert angezeigt hat. Dies gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

8.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht vom Auftragnehmer bewirkter Anordnung und Montage sowie unrichtiger Behandlung entstehen.

9. Annahmeverzug

Annahmeverzug des Auftraggebers liegt vor, wenn dieser die Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht übernimmt. Im Fall des Annahmeverzugs gilt die Leistung des Auftragnehmers als erbracht und das Entgelt ist fällig. Für die Nichtannahme der Ware bei Lieferung durch den Auftragnehmer (oder durch von ihm beauftragte Dritte) an den Auftraggeber tritt Annahmeverzug ein, was den
Auftragnehmer zur Einstellung sämtlicher weiterer Lieferungen berechtigt. Der Auftragnehmer kann die Ware gerichtlich hinterlegen lassen und der Auftraggeber wird schadenersatzpflichtig.

10. Rücktritt

Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten (auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung),

10.1. wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird;

10.2. wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind, und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit erbringt;

10.3. wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird;

10.4. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Auftragnehmers sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte (Teil)Leistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Auftraggeber noch nicht übernommen wurde, sowie für vom Auftragnehmer erbrachte Vorbereitungshandlungen. Dem Auftragnehmer steht stattdessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Waren zu verlangen.

10.5. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, oder tritt der Auftragnehmer gemäß 10.1. bis 10.3. vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des für den Auftragnehmer entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.

10.6. Der letzte Satz von Pkt. 10.5. gilt nicht für Verbrauchergeschäfte. Für Verbraucher gilt eine Rücktrittsfrist von 7 Werktagen ab „schriftlicher“ Bestellung (auch via E-Mail) ohne Angabe von Gründen, sofern die Ware über das Internet bestellt wurde.

11. Haftung

11.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinne, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber sind ausgeschlossen. Die Höhe der Ersatzplicht des Auftragnehmers gegenüber einem einzelnen Geschädigten wird mit € 100,– beschränkt.

11.2 Abweichend von 11.1 gilt für Verbrauchergeschäfte: Der Auftragnehmer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihn bzw. Dritte, für deren Verhalten er einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Die Haftung für leichtere Fahrlässigkeit, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen.

12. Erfüllungsort

Als Erfüllungsort gilt jener Ort, an dem der Auftragnehmer zur Zeit der Entstehung der Verbindlichkeit seine Niederlassung hat.

13. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht zur Gänze mit der Übergabe der Leistung (Ware) durch den Auftragnehmer an die Post oder einen sonstigen geeigneten Dritten auf den Auftraggeber über. Für Beschädigungen oder Verluste während des Transports haftet der Auftragnehmer nicht. Eine Versicherungspflicht seitens des Auftragnehmers besteht nicht!

14. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Soweit nicht anders vereinbart und vorbehalten zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Unternehmen anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wels, vorbehalten zwingender Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes für Verbraucher. Bevor der Weg zu Gericht beschritten wird, erklären sich die Vertragspartner bereit, freiwillig eine Lösung in Form eines Mediationsverfahren anstreben zu wollen.

14.1 Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind nur schriftlich gültig.

14.2 Punkt 14.1 gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

14.3 Der Auftragnehmer ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

14.4 Die Anwendung des UN – Kaufrechts sowie des UNCITRAL – Übereinkommens wird einvernehmlich ausgeschlossen.

14.5 Rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.