Wir WOLLEN mit Unternehmen und Professionisten zusammenarbeiten und sind daher ständig bemüht, diese Partnerliste zu erweitern. Architekten, Ingenieurbüros, Elektrotechnik-Unternehmen – alle, die den Qualitätsanspruch stellen und von unserer jahrelangen Erfahrung profitieren möchten.
Ungeachtet dessen sind wir aber auch dazu VERPFLICHTET, mit Partnerunternehmen bei einer Zusammenarbeit, daher einer gemeinsamen Realisierung bestimmter Ausprägungen von Projektkonstellationen eine gewerberechtliche Tatsache zu erbringen.
Mit der Feststellung des Juristen der Bundesinnungsgruppe Metall-Elektro-Sanitär-Mechatronik-Fahrzeugtechnik / Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Österreich in Wien, Dr. Morolz, auf die Frage, welche Gewerbeberechtigungen man ganz grundsätzlich für die Errichtung eines typischen Veranstaltungssaales, der eben aus den verschiedensten Bestandteile im Bereich der Ton-, Licht-, Video- und Steuerungstechnik besteht, benötigt, gab dieser auszugsweise folgende Antwort:
Zum einen handelt es sich um Dienstleistungen im Bereich Elektrotechnik (z.B. Lieferung und Montage von Beleuchtung u.a.), zum anderen um Dienstleistungen im Bereich Medientechnik (z.B. Inbetriebnahme von Video, Beamer u.a.), sowie drittens um Dienstleistungen, wie Service und Instandsetzung (Reparatur) der Anlagen.