Partnerunternehmen

Wir WOLLEN mit Unternehmen und Professionisten zusammenarbeiten und sind daher ständig bemüht, diese Partnerliste zu erweitern. Architekten, Ingenieurbüros, Elektrotechnik-Unternehmen – alle, die den Qualitätsanspruch stellen und von unserer jahrelangen Erfahrung profitieren möchten.

Ungeachtet dessen sind wir aber auch dazu VERPFLICHTET, mit Partnerunternehmen bei einer Zusammenarbeit, daher einer gemeinsamen Realisierung bestimmter Ausprägungen von Projektkonstellationen eine gewerberechtliche Tatsache zu erbringen.

Mit der Feststellung des Juristen der Bundesinnungsgruppe Metall-Elektro-Sanitär-Mechatronik-Fahrzeugtechnik / Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Österreich in Wien, Dr. Morolz, auf die Frage, welche Gewerbeberechtigungen man ganz grundsätzlich für die Errichtung eines typischen Veranstaltungssaales, der eben aus den verschiedensten Bestandteile im Bereich der Ton-, Licht-, Video- und Steuerungstechnik besteht, benötigt, gab dieser auszugsweise folgende Antwort:

Zum einen handelt es sich um Dienstleistungen im Bereich Elektrotechnik (z.B. Lieferung und Montage von Beleuchtung u.a.), zum anderen um Dienstleistungen im Bereich Medientechnik (z.B. Inbetriebnahme von Video, Beamer u.a.), sowie drittens um Dienstleistungen, wie Service und Instandsetzung (Reparatur) der Anlagen.

Demnach erfordert die Erfüllung der Dienstleistungen im Bereich Elektrotechnik die Erbringung einer

  • uneingeschränkten Gewerbeberechtigung Elektrotechnik (§ 94 Z 16 GewO 1994) bzw. Elektrotechnik, ausgenommen die Errichtung von Alarmanlagen (da im gegenständlichen Vorhaben keine Leistungen im Zusammenhang mit Alarmanlagen zu erbringen sind)

und die Erfüllung der Dienstleistungen im Bereich Medientechnik (Inbetriebnahme, Service und Instandsetzung/Reparatur von kommunikationstechnischen Geräten und Anlagen) eine

  • uneingeschränkte Gewerbeberechtigung Kommunikationselektronik (§ 94 Z 39 GewO 1994).

Daraus ergibt sich, dass für die vollständige Ausführung des Ausschreibungsprojekts eine uneingeschränkte Gewerbeberechtigung Elektrotechnik sowie zusätzlich eine uneingeschränkte Gewerbeberechtigung Kommunikationselektronik notwendig sind.

Dr. Paul Morolz

Bundesinnungsgruppe Metall-Elektro-Sanitär-Mechatronik-Fahrzeugtechnik
Sparte Gewerbe und Handwerk der Wirtschaftskammer Österreich

Wir nehmen diese Vorgaben sehr ernst und ersuchen daher auch um Verständnis, dass wir immer vor einer Zusammenarbeit die gewerberechtlichen Voraussetzungen prüfen. Dadurch ersparen wir uns alle eventuellen Ärger und erheblichen zeitlichen Aufwand, der dann in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen würde.

Wir betrachten aber auch unsere Lieferanten als Partner, mit Freude und Stolz stellen wir Ihnen hiermit einige vor: